Öffentliche Daseinsfürsorge in öffentlicher Hand

Es gibt Bedürfnisse in einer Gesellschaft, die teilen alle: Dazu gehören ein Dach über dem Kopf, Nahrung, Wärme, Mobilität, Kommunikation, Schutz vor Gewalt und soziale und kulturelle Teilhabe. Diese Bedürfnisse müssen durch die öffentliche – also gemeinschaftliche – Daseinsfürsorge für alle gewährleistet werden. Das funktioniert entweder durch staatliche oder kommunale Unternehmen oder durch Beschränkung und Kontrolle von privaten Unternehmen, die Aufgaben der Gemeinschaft übernehmen.

Da eine menschenorientierte Daseinsfürsorge niemals gewinnorientiert erfolgen kann, arbeiten alle Unternehmen gemeinnützig und unterliegen damit dem Besserstellungsverbot und Gewinnverbot, profitieren auf der anderen Seite jedoch von gesicherter Förderung durch Staat und Kommunen, sind also unmittelbar steuerfinanziert oder mittelbar steuerlich gefördert.

Das bedeutet, dass alle Leistungen für die Daseinsfürsorge als gemeinnützig anerkannt und so auch geführt werden müsssen. Das beinhaltet vor allem eine Befreiung von jedweder Steuer, da es im Umkehrschluss bedeutet, durch Steuern finanzierte Ausgaben nochmals zu besteuern.

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